Bedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN vom 18. juli 2005

BEI LIEFERUNG SÄMTLICHER PRODUKTE VON POWER FLEX APS

1.  Alle von POWER-FLEX gelieferten Produkte unterliegen den ALLGEMEINEN LIEFERBEDINGUNGEN für Lieferungen Massenware vom Standardtyp wie MECHANISCHEN, ELEKTRONISCHEN und ELEKTRISCHEN BAUTEILEN, SCHRAUBEN und STIFTEN, wie 1995 von den Maschinenbauverbänden in Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden ausgefertigt, falls in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes festgelegt wird.

Unsere Allgemeinen Lieferbedingungen finden Sie im beigefügten Dokument Nls95E.

2.  Die Präambel NLS, § 1 wird wie folgt ersetzt:

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von POWER-FLEX ohne expliziten Vertrag gelieferten Waren. Diese Geschäftsbedingungen sind ein Bestandteil jedes Vertrags zwischen POWER-FLEX und seinen Kunden, anhand des Verweises hierauf in allen Auftragsbestätigungen oder jedwedem anderen Dokument, Brief oder jedweder anderer Form von Kommunikation von POWER-FLEX und sie werden dem Kunden bei jedem gegebenen Anlass ausgehändigt. Jedwede Abweichung hiervon, abgesehen von dem, was hier festgelegt ist, muss schriftlich erfolgen.

3.  LIEFERUNG

5 wird gelöscht und durch Folgendes ersetzt:

Alle Lieferungen erfolgen ab Fabrik, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

4.  ZAHLUNG

11. Die letzte Zeile wird folgendermaßen geändert:

Der Schadensersatz kann nicht höher sein als der vereinbarte Preis zuzüglich Zinsen ab dem Fälligkeitstag bis zur Vertragsauflösung.

5.  HAFTUNG BEI FEHLERN UND MÄNGELN

16. Folgendes wird § 16 hinzugefügt:

POWER-FLEX hat den Kunden jedoch für Kosten zu entschädigen, die ihm in Zusammenhang mit dem Ausbau, Sortieren, Prüfen und erneuten Einbau fehlerhafter Waren entstanden sind. Dieser Schadensersatz kann jedoch in keinem Fall 20 % des Einkaufspreises für den Teil der Lieferung übersteigen, der nachweislich mangelbehaftet ist.

6.  HAFTUNGSVERTEILUNG BEI DURCH DAS PRODUKT VERURSACHTEM SCHADEN

17. Der letzte Absatz wird gelöscht und Folgendes wird neu hinzugefügt:

Power-Flex wird mit technischen Daten Unterstützung leisten.

7.  STREITFÄLLE UND GELTENDES RECHT

20 entfällt und wird durch Folgendes ersetzt:

Sämtliche Streitfälle, die aufgrund oder in Zusammenhang mit einem Vertrag zwischen den Parteien entstehen, sind vom See- und Handelsgericht (Sø- og Handelsretten), Bredgade 70, 1260 Kopenhagen, Dänemark zu entscheiden, sofern nicht ein Vertrag über die Verhandlung vor dem Schiedsgericht gemäß der Schiedsgerichtsgesetzgebung in Dänemark abgeschlossen wurde.

20 entfällt und wird durch Folgendes ersetzt:

Sämtliche Streitfälle, die aufgrund oder in Zusammenhang mit dem Vertrag entstehen, einschließlich dessen Auslegung, unterliegen dänischem Recht.